Gewinnspiel-AGB

Im Folgenden die wichtigsten Punkte für Gewinnspiele, damit die Grundregeln klar und die Abläufe deutlich beschrieben sind.

1. Geltungsbereich, Teilnahme und Gewinnspielablauf

1.1 Die Teilnahme an der Ticketverlosung »Was war auf dem Teller? – Facebook-Gewinnspiel« (nachfolgend »Gewinnspiel«) unterliegt diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der Landhaus Scherrer GmbH, Elbchaussee 130, 22763 Hamburg (nachfolgend »Veranstalter«).

1.2 Die Teilnahme ist kostenfrei und nur möglich, wenn der Teilnehmer mit der Geltung dieser Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen ab 18 Jahren. Jeder Teilnehmer kann nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Die Gesamtanzahl der Teilnehmer ist unbegrenzt. Ausgenommen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Veranstalters, der mit ihm verbundenen Unternehmen und der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten (z. B. eingebundener Kooperations- oder Agenturpartner) sowie deren Angehörige.

1.3 Das Gewinnspiel beginnt mit dem Facebook-Posting am 19.12.2016 (10:00 Uhr, MEZ) und endet am 23.12.2016 (09:59 Uhr, MEZ). Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden.

2. Gewinn und Gewinnermittlung

2.1 Unter allen Teilnehmern werden insgesamt 1 x 2-Tickets für ein Vierländer Entenmenü mit begleitenden Getränken (Aperitif, Gruß aus der Landhaus-Küche, Vierländer Ente vom Wagen in zwei Gängen, Dessert des Tages, begleitende Getränke (Wasser, Rotwein), Kaffee & Co, Petit fours) für die/den jeweilige/n Gewinner/in und eine Begleitperson verlost. Die Reservierung kann jederzeit zu den bekannten Öffnungszeiten erfolgen und ist abhängig von den bereits bestehenden Reservierungen. Die Teilnehmer müssen hierfür unter das Posting ihr Antwort zur Schätzfrage kommentieren und diejenige Person verlinken, der sie das Vierländer Entenmenü ebenfalls wünschen würde. Die Gewinnermittlung erfolgt durch Verlosung nach dem Zufallsprinzip wie folgt: Am 23.12.2016 werden die 1 x 2-Tickets unter allen bis zum Teilnahmeschluss eingegangenen Teilnahmen verlost. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

2.2 Die Gewinner werden zeitnah am 23.12.2016 nach der Auslosung per Direktnachricht oder Kommentar unter dem Facebook-Beitrag über ihren Gewinn informiert. Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner aufgefordert, sich und seine Begleitperson innerhalb 24 Stunden per Direktnachricht (Facebook) zurückzumelden. Meldet er sich nicht in dieser Zeit, verfällt sein Gewinn und ein neuer Gewinner wird ermittelt. Der Gewinner verpflichtet sich und seine Begleitperson mit deren Zustimmung mit vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben zurückzumelden. Die Gewinnertickets sind nicht auf andere Personen übertragbar und werden dem Gewinner kostenfrei spätestens am Tag der Reservierung vor Ort ausgehändigt. Im Zusammenhang mit der Gewinneinlösung verbundene Zusatzkosten müssen vom Gewinner getragen werden.

2.3 Der Veranstalter kann die Herausgabe oder Einlösung des Gewinns verweigern, nachträglich aberkennen oder zurückfordern, wenn der Gewinner gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, sich unerlaubter Hilfsmittel bedient oder die Abwicklung des Gewinnspiels manipuliert bzw. dies versucht hat.

3. Datenschutzbestimmungen

3.1 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn der Teilnehmer mit diesen Datenschutzbestimmungen einverstanden ist. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts ist der Veranstalter. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis in die Geltung dieser Datenschutzbestimmungen.

3.2 Bei der Teilnahme am Gewinnspiel erhebt, verarbeitet und speichert der Veranstalters die vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten (nachfolgend »Teilnehmerdaten«) sowie ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels. Die Teilnehmerdaten werden nur für die Abwicklung des Gewinnspiels verwendet und im Anschluss gelöscht.

3.3 Im Gewinnfall erhebt, verarbeitet und speichert der Veranstalter die vom Gewinner übermittelten personenbezogenen Daten des Gewinners und seiner Begleitperson (nachfolgend »Gewinnerdaten«) zur Gewinnabwicklung.

3.4 Im Übrigen unterliegt die Teilnahme und Abwicklung des Gewinnspiels den Datenschutzbestimmungen des Veranstalters, abrufbar unter /dachmarke/impressum-datenschutz.html

3.5 Jeder Teilnehmer hat darüber hinaus ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Nutzung sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten sowie auf Widerruf der Einwilligung in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten. Bei Fragen zur Verarbeitung der Daten eines Nutzers, bei Auskünften, Berichtigungen, Sperrungen oder Löschung von Daten sowie einem Widerruf erteilter Einwilligungen können Teilnehmer sich jederzeit an den Veranstalter wenden. Hierfür genügt eine E-Mail an kontakt@landhausscherrer.de.

4. Sonstige Bestimmungen

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, den Zeitraum oder die Bedingungen des Gewinnspiels zu ändern oder das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Hiervon macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Abwicklung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

4.2 Der Veranstalter ist darum bemüht, eine störungsfreie Durchführung des Gewinnspiels und der Website zu ermöglichen, weist jedoch darauf hin, dass eine vollständige oder lückenlose Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar ist und übernimmt daher keine Gewährleistung für einen störungsfreien Betrieb oder eine bestimmte Verfügbarkeit.

4.3 Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels, der Gewinnentscheidung und auch der Gewährung des Gewinns – soweit möglich – ausgeschlossen.

4.4 Es handelt sich um ein Gewinnspiel, das in keinster Weise von Instagram und/oder Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird.

4.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bestimmungen als lückenhaft erweisen. /dachmarke/impressum.html